Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 3/02 der Firma ELAS
Allgemeines
Spätestens
mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als
angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden
hiermit widersprochen. Es gilt immer die neueste Fassung dieser AGB. Die AGB
befinden sich auf dem Geschäftspapier und vielen Katalogen und Preislisten. Der
Kunde sollte sich vor seinen Vertragsabschlüssen über den neuesten Stand der
AGB erkundigen. Kundendaten werden in EDV Anlagen in Übereinstimmung mit dem
Datenschutzgesetz gespeichert. ELAS arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Wir
behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und
des Programmangebots vorzunehmen, ohne es öffentlich bekannt zu geben.
Vertragsabschluss
Angebote der
Firma ELAS sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich
und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen
Auftragsbestätigung der Firma ELAS, spätestens mit Ausführung der Lieferung
bzw. Leistung rechtsgültig.
Preise
Preise der
Firma ELAS sind für gewerbliche Anwender und verstehen sich in € zzgl. 16%
MWST. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag
der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung. Bei einer Bestellung
unter DM 50 € erhebt die Firma ELAS eine Bearbeitungsgebühr von 15 €. Die
Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Krefeld. Kosten für
Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Für
Transportversicherung/Spesen berechnet die Firma ELAS 1% des Nettowarenwertes,
mindestens jedoch 1,00 € höchstens 8,00 € (Änderungen vorbehalten).
Verpackungskosten werden nicht berechnet.
Lieferung
Die Lieferung
erfolgt ab Lager Krefeld und auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für
Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Die Transportkosten
von Hauptlieferung und eventueller Teillieferungen trägt grundsätzlich der Käufer.
Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. In der Regel wird per Post
geliefert. Handelt es sich jedoch um Ware, die auf Grund ihrer Beschaffenheit
eine besondere Beförderung beansprucht, dann ist die Firma ELAS befugt, die
erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten.
Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die
Entscheidung bei der Firma ELAS. Der Liefertermin gilt als erfüllt und
gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den
Transportausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten der Firma ELAS eintreten, gehören,
hat die Firma ELAS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die
Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen
länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom
Vertrag schriftlich zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen
sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Firma ELAS ist ausdrücklich zu
Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag
seitens des Kunden auch aus wichtigen Gründen ist bei
Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Express-Sendungen ausgeschlossen. Unzulässige
Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen - auch für
Nachlieferungen aus Kaufverträgen - werden fast immer gerichtlich verfolgt.
Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Erklärt sich die Firma
ELAS in vorher vereinbarten Fällen zu einer Rücknahme bereit so ist
sie berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 30,00 € und sämtliche Spesen und
Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter
der Voraussetzung der vorherigen Absprache und einer für ELAS frachtfreien
Lieferung original verpackter Ware in Originalkartons. Bei Warenrücknahmen mit
sichtlichen Gebrauchsspuren oder ohne Originalverpackung behalten wir uns zusätzliche
Abzüge bis 30% des Netto-Warenwertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor.
Der Empfänger hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und
etwaige Schäden sofort schriftlich der Firma ELAS und der Transportgesellschaft
zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist der
jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Eine verspätete Meldung
bewirkt fast immer die Ablehnung von Schadensersatzansprüchen durch die
Transportgesellschaft. Beim Versand von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen
die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch die Firma ELAS
keine Haftung.
Zahlungsbedingungen
Sofern nicht
anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme/Barzahlung. Rechnungen
sind in für die Firma ELAS in spesensfreier Weise zu begleichen. Wird bei
vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein
Scheck nicht eingelöst oder wurde das individuelle Kundenkreditlimit überzogen,
so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen
Nachnahme/Barzahlung. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung,
auch der Kaufvertrag bleibt bestehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die
Firma ELAS berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offen stehenden, auch
gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Verzugszinsen richten sich nach dem
Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der Banken und werden mit 15 % p. A.
festgesetzt. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen
Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den
Kaufpreis anzurechnen.
Gewährleistung
Es gilt die Garantiezeit
des Herstellers (in der Regel 1 Jahr, ausgenommen Lampen, Verschleißteile, Eingriff an den
Gegenständen, unüblicher oder außergewöhnlicher Gebrauch sowie alle
Gebraucht-, Vorführ- und Messegeräte). Erkennbare Mängel müssen unverzüglich
nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle,
hier haftet i.d.R. der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, in dem diese
die Firma ELAS erreicht. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält
der Käufer nach Wahl der Firma ELAS Nachbesserung, Umtausch oder
Warengutschrift. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Fall
ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert,
auch nicht für ersetzte und reparierte Teile. Rücksendungen erfolgen auf
Gefahr des Käufers, sind sorgfältig zu verpacken - damit auf dem Transportweg
keine Beschädigungen auftreten können - und frachtfrei an die Firma ELAS zurückzusenden.
Wird die Ware unfrei zurückgeschickt, so hat die Firma ELAS das Recht, die
Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen
von Transportschäden gehen zulasten des Absenders. Reparatursendungen, die
nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Die
Erstellung eines Kostenvoranschlages ist gebührenpflichtig, auch wenn die
Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll. Bei Rücksendungen
von Ware, die keinen Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstandenen Prüfkosten
in Rechnung gestellt. Die Firma ELAS weist ausdrücklich auf die für die
Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen,
geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. -Vorschriften für Sachverständigenabnahmen
hin. Diese sind vom Käufer unbedingt zu beachten. Der Käufer verpflichtet sich
hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften zu
informieren, sowie Montage, Installation und Abnahmen gemäß diesen geltenden
Sicherheitsrichtlinien und -Vorschriften vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet
sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und -Vorschriften
mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation, und Sachverständigenabnahme
geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche
Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis
zur Zahlung aller Forderungen der Firma ELAS durch den Käufer bleibt das
Eigentum der gelieferten Ware bei der Firma ELAS. Ein Eigentumserwerb des Käufers
an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen
Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus
dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit
anderen Waren zu einer neuen Sache, an die Firma ELAS ab. Auf das Verlangen der
Firma ELAS hat der Käufer der Firma ELAS die Schuldner der abgetretenen
Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann
strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so
ist die Firma ELAS berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung
gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Teilnichtigkeit
Sollte eine
Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung
unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt,
an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten
liegende. Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.
Gerichtstand
Erfüllungsort
und Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Krefeld. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland