Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 3/02 der Firma ELAS

Allgemeines

Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Es gilt immer die neueste Fassung dieser AGB. Die AGB befinden sich auf dem Geschäftspapier und vielen Katalogen und Preislisten. Der Kunde sollte sich vor seinen Vertragsabschlüssen über den neuesten Stand der AGB erkundigen. Kundendaten werden in EDV Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. ELAS arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen, ohne es öffentlich bekannt zu geben.

Vertragsabschluss

Angebote der Firma ELAS sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma ELAS, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.

Preise

Preise der Firma ELAS sind für gewerbliche Anwender und verstehen sich in € zzgl. 16% MWST. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung. Bei einer Bestellung unter DM 50 € erhebt die Firma ELAS eine Bearbeitungsgebühr von 15 €. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Krefeld. Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Für Transportversicherung/Spesen berechnet die Firma ELAS 1% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch 1,00 € höchstens 8,00 € (Änderungen vorbehalten).  Verpackungskosten werden nicht berechnet.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Krefeld und auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Die Transportkosten von Hauptlieferung und eventueller Teillieferungen trägt grundsätzlich der Käufer. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. In der Regel wird per Post geliefert. Handelt es sich jedoch um Ware, die auf Grund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, dann ist die Firma ELAS befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung bei der Firma ELAS. Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten der Firma ELAS eintreten, gehören, hat die Firma ELAS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Firma ELAS ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden auch aus wichtigen Gründen ist bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Express-Sendungen ausgeschlossen. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen - auch für Nachlieferungen aus Kaufverträgen - werden fast immer gerichtlich verfolgt. Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Erklärt sich die Firma ELAS in vorher vereinbarten Fällen zu einer Rücknahme bereit so ist sie berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 30,00 € und sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und einer für ELAS frachtfreien Lieferung original verpackter Ware in Originalkartons. Bei Warenrücknahmen mit sichtlichen Gebrauchsspuren oder ohne Originalverpackung behalten wir uns zusätzliche Abzüge bis 30% des Netto-Warenwertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor. Der Empfänger hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort schriftlich der Firma ELAS und der Transportgesellschaft zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Schadensersatzansprüchen durch die Transportgesellschaft. Beim Versand von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch die Firma ELAS keine Haftung.

Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme/Barzahlung. Rechnungen sind in für die Firma ELAS in spesensfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst oder wurde das individuelle Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma ELAS berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Verzugszinsen richten sich nach dem Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der Banken und werden mit 15 % p. A. festgesetzt. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen.

Gewährleistung

Es gilt die Garantiezeit des Herstellers (in der Regel 1 Jahr, ausgenommen Lampen, Verschleißteile, Eingriff an den Gegenständen, unüblicher oder außergewöhnlicher Gebrauch sowie alle Gebraucht-, Vorführ- und Messegeräte). Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, in dem diese die Firma ELAS erreicht. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach Wahl der Firma ELAS Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, sind sorgfältig zu verpacken - damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können - und frachtfrei an die Firma ELAS zurückzusenden. Wird die Ware unfrei zurückgeschickt, so hat die Firma ELAS das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen von Transportschäden gehen zulasten des Absenders. Reparatursendungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist gebührenpflichtig, auch wenn die Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll. Bei Rücksendungen von Ware, die keinen Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt. Die Firma ELAS weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen, geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. -Vorschriften für Sachverständigenabnahmen hin. Diese sind vom Käufer unbedingt zu beachten. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahmen gemäß diesen geltenden Sicherheitsrichtlinien und -Vorschriften vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und -Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation, und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen der Firma ELAS durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei der Firma ELAS. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an die Firma ELAS ab. Auf das Verlangen der Firma ELAS hat der Käufer der Firma ELAS die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Firma ELAS berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.

Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Krefeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland